Schuldübernahme

Schuldübernahme
1. Begriff: Übernahme einer Schuld durch einen neuen  Schuldner (§§ 414 ff. BGB).
- 2. Arten: Je nachdem, ob der alte Schuldner völlig aus der Haftung entlassen wird oder als  Gesamtschuldner weiter haftet, liegt eine befreiende Schuldübernahme oder eine Schuldmitübernahme vor.
- 3. Die Sch. kann durch Vertrag zwischen dem neuen Schuldner und dem Gläubiger oder zwischen dem alten und neuen Schuldner erfolgen. Befreiende Sch. zwischen dem alten und dem neuen Schuldner bedarf der Genehmigung des Gläubigers; fehlt sie oder wird sie verweigert, ist die Sch. i.d.R. als  Erfüllungsübernahme anzusehen.
- 4. Der neue Schuldner darf dem Gläubiger alle Einwendungen des alten Schuldners entgegensetzen, nicht aber die aus dem der Sch. zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (zwischen neuem und altem Schuldner) herrührenden.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Schuldübernahme — Schuldübernahme, ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an Stelle des bisherigen eine bestehende Schuld übernimmt. Dem römischen Recht war die S. unbekannt, da der Eintritt eines neuen Schuldners in die Stellung des bisherigen nach dem Wesen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schuldübernahme — ↑Expromission, ↑Interzession …   Das große Fremdwörterbuch

  • Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me 〈f. 19〉 vertragliche Übernahme der Schuld eines Dritten * * * Schuld|übernahme,   die Übernahme einer Schuld durch einen Dritten, der an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (privative Schuldübernahme, befreiende… …   Universal-Lexikon

  • Schuldübernahme — Die Schuldübernahme ist im deutschen (§§ 414 ff. des BGB) und österreichischen (§§ 1404 ff. ABGB) Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner tritt. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me …   Die deutsche Rechtschreibung

  • befreiende Schuldübernahme — ⇡ Schuldübernahme, bei der ein neuer Schuldner eintritt und der alte Schuldner aus der Haftung entlassen wird. Anders: ⇡ Schuldmitübernahme …   Lexikon der Economics

  • privative Schuldübernahme — ⇡ befreiende Schuldübernahme …   Lexikon der Economics

  • kumulative Schuldübernahme — ⇡ Schuldmitübernahme …   Lexikon der Economics

  • Schuldmitübernahme — Der Schuldbeitritt ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzutritt. Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Besicherung — Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei… …   Deutsch Wikipedia

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